Die Veranstaltungsrechtsschutzversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, die entstehen können um die eigenen Rechte vor Gericht durchzusetzen. Versichert sind u.a. die angestellten Personen des Veranstalters sowie das Personal im Rahmen der Veranstaltung.
In der Veranstaltungsrechtsschutzversicherung können die nachfolgenden Rechtsbereiche abgesichert werden:
Arbeitsrechtsschutz:
der ehemalige angestellte Mitarbeite erhebt gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit dem Verein einen Einspruch
Steuerrechtsschutz:
Nach Ansicht des Vereins hat das Finanzamt einen zu hohen Körperschaftssteuerbescheid erlassen, gegen den der Verein gerichtlich vorgehen möchte.
Sozial-Gerichtsrechtsschutz vor Gerichten:
Aufgrund einen Arbeitsunfalles eines angestellten Mitarbeiters muss dieser seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Straf-Rechtsschutz:
Ein Zuschauer wird bei einer vom Verein durchgeführten Veranstaltung durch einen fehlerhaft installierten Scheinwerfer schwer verletzt. Dieser Zuschauer bringt dies zur polizeilichen Anzeige und ein Strafverfahren gegen den Verein wird eingeleitet.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Der Verein verstößt bei einer satzungsmäßigen Open-Air-Veranstaltung gegen die Sperrzeitenbestimmungen. Dem Verein wird durch das Ordnungsamt ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen diesen der Verein klagt.