Die Regen-Wetterversicherung ist eine sehr individuell vereinbare Versicherung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Hierbei werden Wetterwerte vereinbart, die zur Versicherungsleistung führen. Wie z.B.: die Temperatur, bei Hitze, Frost oder individuell vereinbarten Temperaturgrenzen, die Niederschlagswerte, zu viel oder zu wenig Schnee oder Regen, die Sonnenstunden, zu wenig Sonnenstunden, die Windstärke, zu schwacher oder zu starker Wind. Als Versicherungsleistung wird z. B. Der Umsatzsatzverlust oder die zusätzlichen Mietkosten durch das Versicherungsunternehmen erstattet.
In der Regen-Wetterversicherung kann versichert werden, z.B. Bei einem Open-Airkonzert werden zu wenige Eintrittstickets verkauft, auf Grund eines zu kalten Sommers ist der Umsatz eines Gastronomiebetriebes zu gering.
Schadenbeispiel:
Ein Open-Air-Konzert muss wegen Starkregens abgesagt werden, an Gagen und Eintrittsgeldern entsteht ein Schaden in Höhe von 35.000 €, der durch das Versicherungsunternehmen im Rahmen der Regen-Wetter-Versicherung abgedeckt ist.