Die Vereinselektronikversicherung kann auch als kurzfristige Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann der Versicherungsort frei vereinbart werden, dieser kann auch erweitert werden. Im Regelfall ist der Versicherungsort der örtliche Sitz des Vereins. Die Vereinselektronikversicherung erbringt die vereinbarte Versicherungsleistung bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie bei Abhandenkommen durch Raub, Diebstahl oder Plünderung.
In der Vereinselektronikversicherung sind alle elektronischen Geräte und Anlagen versicherbar. Die Eigentums- und Besitzverhältnisse spielen eine untergeordnete Rolle. Hierzu zählen elektronische Anlagen und Geräte, wie z.B. Videotechnik, Bühnentechnik, Medientechnik, Aufbauten, Podeste, usw..
Schadenbeispiel:
Beim Aufbau für ein Livekonzert wird ein Mischpult versehentlich umgestossen und zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 2.600 €.