Vereinsgebäudeversicherung

Gebaeude

 
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Verein Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung für das Vereinshaus ist ebenso notwendig wie die Vereinshaftpflichtversicherung.

Zur Vereinshausversicherung zählen das Haus, Nebengebäude, Garage sowie Gebäudeeinbauten, wie z.B. Einbauschrank, die sanitäre Einrichtung, elektrische Anlagen, fest verlegter Fußbodenbelag. Unter den Versicherungsschutz der Vereinsgebäudeversicherung fallen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Sturm. Zusätzliche könnenin der Vereinshausversicherung  Elementarschäden versichert werden. Hierzu zählen Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen und Überschwemmung.

In der Vereinsgebäudeversicherung sollte die Versicherungssumme immer so gewählt werden, dass das Vereinsgebäude zum Neubauwert inkl. Wertzuschlagsklausel versichert ist. Hintergrund hierfür ist, dass eine eventuelle Wertsteigerung des Gebäudes dann berücksichtigt ist. Zusätzliche sollte die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart sein. Aufgrund der Häufung von „Naturkatastrophen“ sollte auf den wichtigen Baustein der Versicherung von Elementarschäden nicht verzichtet werden.

Schadenbeispiel:
Bei einem Gewitter schlägt der Blitz in das abgelegene Vereinsgebäude eines Schützenvereins ein. Dieses brennt inkl. Inhalt bis auf die Grundmauern nieder. Schaden in Höhe von 85.000 €.