Vereinshaftpflichtversicherung

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Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins

Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im schlimmsten Fall, sofern der Verein über keine Mittel verfügt, hat der Vorstand für die Entschädigungen einzutreten. Hierbei haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Aus diesem Grund ist die Vereinsversicherung unerlässlich.

Eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und die richtige Vorsorge zu treffen gehört zu den Pflichten eines Vereinsvorstandes. Der Abschluss der Vereinshaftpflichtversicherung gehört somit zu seinen Aufgaben.

Die Vereinshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter. Sie wehrt diese ab, wenn kein Haftungsanspruch gegeben ist.

Diese Vereinsversicherung, bzw. die Prämienermittlung orientiert sich am Vereinszweck, der Mitgliederzahl und der Vereinsaktivitäten. Besondere, ausserhalb der Satzung festgelegte Aktivitäten/Unternehmungen bedürfen der separaten >Vereinsversicherung für Veranstaltungen.

Schadenbeispiele:
Ein Barbecueverein veranstaltet ein Grillen für 5000 Personen und stellt hierfür einen Bauzaun auf mit Werbebannern. Leider ist ein Teil des Bauzauns nicht ausreichend befestigt und stürzt auf einen Besucher. Dieser erleidet innere Verletzungen und muss sofort operiert werden. Inkl. Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld und Verdienstausfall entsteht ein Schaden von 19.800 €.

bei einen Fussballturnier landet der Ball nicht im Netz, sondern beschädigt ein Auto auf dem benachbarten Parkplatz, Schaden am Auto 1300 €

Bei einem Volleyballturnier wird ein kleines Festzelt aufgestellt. Beim Aufstellen fällt das Zelt um, direkt auf ein danebenstehendes parkendes Auto. Schaden 6.500 €